Frage:
Optiker vermisst sich und wer bleibt auf den Kosten sitzen?
mbm3103
2013-11-11 11:43:06 UTC
Hallo, war beim Augenoptiker und habe Prismenstärke 4 ausgemessen bekommen. War dann beim Augenarzt, um ein Brillenrezept zu erhalten, damit die Krankenkasse zahlt. Der war dann ganz erschrocken und meinte, dass ich auf gar keinen Fall Prismen bräuchte und dass der Optiker sich entweder vermessen hat oder Geld an der Prismengläsern verdienen wollte. Ich habe die Brille noch nicht abgeholt und auch nichts bezahlt. Der Optiker meinte aber, dass ich die Gläser so nehmen müsste. Wer hat denn jetzt Recht? Ich will natürlich eigentlich keine Prismengläser (habe auch gar keine Beschwerden wie Kopfschmerzen o.ä.), dann wird die Brille ja auch viel günstiger..... Kennt sich jemand mit der Sachlage aus?
Sechs antworten:
anonymous
2013-11-11 12:17:27 UTC
Fehler können passieren. Falls es wirklich ein Fehler des Optikers war, sollte er diesen einsehen und dir normale Gläser verkaufen.

Wenn er unseriös und in betrügericher Absicht Dir Sachen andrehen will, Die Du nicht benötigst dann beschwere Dich bei der Optikerinnung / Handwerkskammer, damit dem Treiben dieses Optikers ein Ende bereitet wird. Zur Not auch Klagen (Rechtschutzversicherung?)



Aber bevor Du so weit gehst, rechtliche Schritte einzuleiten solltest Du bei einem weiteren Augenarzt oder Optiker eine weitere Meinung einholen. Denn es könnte ja auch sein, das der Augenarzt einen Fehler gemacht hat.
?
2013-11-12 12:37:02 UTC
Dann warst du zuerst beim Optiker, hast die Brille bestellt und bist dann erst zum Augenarzt wegen einem Rezept? Das ergibt ja auch wenig Sinn. Vermessen kann sich immer mal jemand. Auch ich bekomme immer wieder andere Werte. Bei dem einen hab ich Hornhautverkrümmung, beim anderen nicht. Inzwischen weiss ich, welche Werte die besseren sind.
Klaus Grinsky
2013-11-12 00:55:41 UTC
Einen Optiker, der sich vermisst, den vermisst niemand !!
Berni
2013-11-11 20:09:14 UTC
Du bist wieder ein typischer Fall, dem man nicht helfen kann.

Man geht e r s t zum Augenarzt, läßt dann seine Sehschärfe messen und holt sich dort ein Rezept. Erst d a n n sucht man einen Optiker auf und sucht sich ein Brillengestell aus und bespricht, wie die Gläser beschaffen sein sollen.

Sollte der Optiker bei dir diesen falschen Wert gemessen haben, brauchst du die Brille nicht abnehmen und bezahlen ! Das wäre dann sein Fehler.
Makatinus
2013-11-11 21:05:47 UTC
Das war ein Fehler.

ERST zum Arzt DANN zum Optiker.
Datalumpi
2013-11-11 19:49:23 UTC
Tja, das ist dann leider Schicksal! Optiker schwatzen einem ganz gerne mal teure Gläser auf. Warum hast du das nicht wie vernünftige Menschen gemacht, und bist bei Verdacht auf eine Sehschwäche zum Augenarzt gegangen!?!?!?!? Fakt ist: Wer die Musik bestellt hat, der darf sie auch bezahlen! Und glaub ja nicht an ein 14-Tägiges Rückgaberecht, so etwas gibt es garnicht. Das ist ein Irrglaube. Das gilt nur bei Geschäften lt. Fernabsatzgesetz. Kaufvertrag gültig = Du musst zahlen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...